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Antragssystematik für einen Krippen- oder Kindergartenplatz verändert sich erneut

Werte Interessierte,

Zum Sommer 2023 wurde das System erstmalig umgestellt:
Seitdem werden die Anträge online von Ihnen eingereicht (siehe dazu auch weiter unten).

Zum Sommer 2025 wird das Verfahren nochmals ausgebaut und verfeinert.
Wir bitten Sie daher die Anträge zum Sommer 2025 erst frühestens Mitte August 2024 online einzureichen. Sie haben dadurch KEINE Nachteile - da alle Anträge, die bis spätestens zum 06.12.2024 eingereicht werden, gleichwertig bearbeitet werden! Zudem dürfen die notwendig beigefügten Nachweise ohnehin NICHT älter als DREI Monate sein!!! 

Mit Ihrem Entgegenkommen ersparen Sie uns viel Arbeit und Sie haben keine Nachteile...

Vielen Dank

Michael Strathmann

Antragsverfahren für einen Krippen- oder Kindergartenplatz

Zunächst vorab als wichtige Information für Sie:
Das Antragsverfahren für einen Platz läuft seit November 2022 online!

Siehe hier dann unter:   https://service.aerzen.de/  oder direkt https://service.aerzen.de/buergerservice/online/privat/uebersicht-0-33801.html

Das Registrierungsverfahren dazu läuft über die "BundID". Wenn Sie dort ein neues Konto erstellen, dann haben Sie zwei Optionen: Entweder über Ihren aktivierten onlinefähigen Personalausweis oder aber über das Verfahren "Benutzername & Passwort". Wir empfehlen die Variante mit dem Benutzername, wenn es schneller gehen soll :-) Grundsätzlich bietet ein onlinefähiger Personalausweis aber natürlich langfristig sicherlich mehr Möglichkeiten...

Viele Fragen zum Antragsverfahren finden SIe auch zusätzlich noch unter
https://www.aerzen.de/index.php/familien-bildung/famki-2/antragsstellung-kindergarten-krippenplatz
Dort finden Sie auch einen großen FAQ- Bereich, der hoffentlich alle Ihre Fragen beantwortet.

Sie müssen für Ihr Kind NICHT sofort nach der Geburt einen Antrag im Kindergarten abgeben, wenn Sie im Flecken Aerzen einen Krippen- oder Kindergartenplatz bekommen möchten.  

Sie können für sich eine Zeitplanung erstellen:
  1. Sollten Sie ein Krippen- oder Kindergartenplatz im Zeitfenster August bis Dezember eines Jahres wünschen, dann MUSS Ihr Antrag bis zum 06.12. des VORJAHRES unter oben genannten Anmeldeportal eingegangen sein. Die notwendig beigefügten Nachweise dürfen dabei NICHT älter als ZWEI Monate sein!!! 
  2. Sollten Sie ein Krippen- oder Kindergartenplatz zu anderen Zeiten eines Jahres (Januar bis Juli) wünschen, dann beantragen Sie bitte jederzeit unter oben genannten Anmeldeportal den Platz.  Die notwendig beigefügten Nachweise dürfen dabei NICHT älter als DREI Monate sein!!!  

Beispiel zu 1:
 "Mein Kind soll zum Oktober 2025 im Kindergarten Groß Berkel einen Platz erhalten, dann muss ich den vollständigen Antrag bis zum 06.12. 2024 unter dem Anmeldeportal eingepflegt haben."

Beispiel zu 2:
"Mein Kind soll zum April 2025 im Kindergarten Groß Berkel einen Platz erhalten, dann kann ich den vollständigen Antrag fristunabhängig unter dem Anmeldeportal eingepflegt haben."

Bitte bedenken Sie jedoch, dass die Wahrscheinlichkeit auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz erhöht ist, wenn Sie zum Sommer eines Jahres einen Platz haben wollten, weil dort die größte Anzahl an freien Plätze vorhanden ist. Im Laufe des Jahres sinkt die Wahrscheinlichkeit auf einen freien Platz.

Anträge, die über das jeweilige Kindergartenjahr oder zukünftige hinaus gehen, z.B. 2027 oder 2028 können technisch noch nicht ausgelöst werden.
Die abgefragten Daten werden im Rahmen der notwendigen Verabeitung gespeichert und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bedarfsplanung bei Bedarf, sowie dem Flecken Aerzen zur Bedarfsplanung zur Verfügung gestellt.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es innerhalb des Flecken Aerzen zu einer Klarstellung der Rechtslage gekommen ist, wie lang die Betreuung für die zukünftigen Schulanfänger im Kindergarten dauern kann.
Während man sich in der Vergangenheit  an dem Stichtag 31.07. eines Jahres orientiert hat an dem der Vertrag für die Kinder automatisch endete - unabhängig davon, wann konkret die Einschulung war - wird die Betreuung ab dem Sommer 2020 bis zur Einschulung gehen, sofern Sie das möchten - wir fragen dies schriftlich bei Ihnen ab.

Das bedeutet für Eltern, die ihre Kinder noch NICHT im Kindergarten haben, dass diese sich vom Stichtag 01.08. eines Jahres an dem das Kindergartenjahr in der Vergangenheit begann, verabschieden müssen. Der Einstieg wird in Zukunft variabel sein und sich an dem Einschulungstermin orientieren.

Der 31.07. eines Jahres spielt jedoch trotzdem ein wichtige Rolle. Für die Krippenkinder verlängert sich der Aufenthalt in der Krippe bis zu diesem Zeitpunkt des Folgejahres, wenn ein Kind im lfd. Kindergartenjehr drei Jahre alt wird. Hier könnte es also unter bestimmten Umständen zu einer Betreuungslücke zwischen der Krippen- und Kindergartenbetreung kommen.